Im Gespräch mit Christoph Strohmeyer, Präsident der EHIA
Die europäische Wirtschaftsvereinigung European Herbal Infusions Association (EHIA) macht sich seit über 25 Jahren für Kräuter- und Früchtetee stark. Kürzlich wählte sie mit Christoph Strohmeyer einen neuen Präsidenten. Auf Strohmeyer, der in Düsseldorf die Qualitätssicherung und Produktentwicklung der Teekanne GmbH & Co. KG leitet, warten vielfältige Aufgaben – wissenschaftliche, rechtliche und natürlich trendbezogene. Bei aller EU-Einigkeit bleibt gerade die Frage des Geschmacks in den 10 Mitgliedsländern der EHIA so unterschiedlich wie ihre Bewohner selbst.
Frage: Herr Strohmeyer, welche Aufgabe ist für Sie in der EHIA zurzeit die vordringlichste?
C. Strohmeyer: Ich werde mich dafür stark machen, die Interessen der Mitgliedsländer und -unternehmen bzw. der Verbände der EHIA gegenüber den europäischen Behörden bestmöglich zu vertreten. Vereinfachte und einheitliche Gesetzgebung und Verordnungen schaffen nicht nur für den Unternehmer Vorteile sondern auch für den Verbraucher mehr Transparenz.
Die Diskussion um die „Health Claims“ hat Sie in den letzten Monaten besonders beschäftigt, worum geht es dabei?
Gesundheitsbezogene Angaben in der Werbung und Kennzeichnung von Lebensmitteln sind nur noch zulässig, wenn sie durch die "Health Claims Verordnung", die seit dem 1.7.2007 ihre Anwendung findet, ausdrücklich zugelassen sind und den von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) noch zu entwickelnden Nährwertprofilen entsprechen. Ist eine Angabe, z.B. Werbeaussage, nicht zugelassen, darf sie nicht verwendet werden. Es gilt ein Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt: Was nicht erlaubt ist, ist verboten. Dies ist für Deutschland eine völlig neue Situation. Es gilt zudem ein strengerer Wissenschaftsvorbehalt. Zulässig ist nur, was durch anerkannte wissenschaftliche Erkenntnisse nachgewiesen ist. Bekanntermaßen beruht die wohltuende Wirkung von Kräuter- und Früchtetee u.a. auf jahrhundertealtem Erfahrungswissen und ist in der Komplexität der Pflanze begründet. Aufgrund der Vielzahl an verwendeten Pflanzenteilen stellt diese neue Regelung eine große Herausforderung dar.
Wie stellt sich die Entwicklung des Kräuter- und Früchtetee-Marktes in den Mitgliedsländern dar?
Deutschland ist nach wie vor dominierend beim Absatz von Kräuter- und Früchtetee. Aber die europäischen Nachbarn ziehen langsam nach. In Frankreich und Italien wird Kräuter- und Früchtetee immer beliebter und unsere österreichischen Nachbarn sind gemessen am pro Kopf Verbrauch sogar mit Deutschland gleichauf: 2006 waren es 151 Tassen Kräuter- und Früchtetee pro Kopf in Deutschland und in Österreich. In 2006 gingen die Absätze in Deutschland (37.306 t vs 38.780 t in 2005), Frankreich (2.989 t vs 3.132 t in 2005) und Österreich (2.105 t vs 2.181 t in 2005) aufgrund des heißen Sommers leicht zurück. Nur bei den Italienern stiegen Kräuter- und Früchtetees um ganze 44% (1.020 t vs 708 t im Vorjahr) in der Gunst der Verbraucher.
Können Sie länderübergreifende Trends ausmachen? Gibt es zum Beispiel ein wachsendes Bewusstsein für gesundes Trinken?
In ganz Europa geht der Trend zu ausgefallenen und exotischen Mischungen, wie z. B. Lemongras mit Ingwer, Rotbusch mit Karamell, Honeybusch mit Süßholz oder Ginkgo mit Aloe vera. Wellness und Lebenseinstellung spielen in allen europäischen Ländern eine immer größere Rolle. Dies wird mit dem passenden Getränk noch unterstützt.
Die Deutschen werden immer dicker. Hat diese Problematik auch im europäischen Ausland eine wichtige Bedeutung?
Sicherlich ist dies durch geändertes Ernährungs- und Freizeitverhalten ein gesamt europäisches Problem. Zwar liegen die Deutschen beim Übergewicht vorn, aber andere Europäer holen auf. Dieses Problem wird auch von der EHIA erkannt. Unsere Produkte, die Kräuter- und Früchtetees, können helfen wieder zu einer ausgewogenen und abwechslungsreichen Ernährung zurück zukehren, da sie praktisch kalorienfrei sind und darüber hinaus köstlich schmecken.
Welche wichtigen Neuerungen wird es in den nächsten Jahren geben?
Pflanzliche Lebensmittel werden weiter in den Fokus des europäischen Gesetzgebers rücken. Aktuelle Beispiele wie die bereits erwähnte Health Claims Verordnung, die Aromen-Verordnung und die Verordnung zur Anreicherung von Lebensmitteln bestätigen das. Auch die Revision der Verordnung über neuartige Lebensmittel sollte in diesem Zusammenhang nicht unerwähnt bleiben. Denn viele pflanzliche Lebensmittel sind in anderen Teilen der Welt schon lange sicher im Verzehr. Hierfür sollen unsere europäischen Märkte geöffnet werden, denn schließlich möchten unsere Konsumenten „exotische Spezialitäten“ genießen, die sie während einer Geschäftsreise oder eines Urlaubs kennen gelernt haben. Wären Rooisbos-Tee aus Südafrika oder Mate-Tee aus Südamerika bei uns nicht schon lange bekannt, könnte man sie aufgrund der derzeitigen Fassung der Verordnung über neuartige Lebensmittel gar nicht erst nach Europa einführen.
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